Frist: 18. August 2026

EU E-Evidence –
compliance für
jeden Anbieter.

Vom kleinen Online-Shop bis zur EU-weiten Plattform: Unsere SaaS Plattform intEvidence befähigt Sie, Behördenanfragen nach EU 2023/1543 fristgerecht, rechtssicher und ohne Fachwissen zu beantworten.

Was auf dem Spiel steht
8 h
Antwortfrist bei Notfall-EPOC – rund um die Uhr, auch am Wochenende
2 %
des weltweiten Jahresumsatzes als Bußgeld – ohne Größenschwelle
9.000+
verpflichtete Unternehmen allein in Deutschland (laut BMJ)
18. Aug.
Stichtag 2026 – Pflicht zur BfJ-Registrierung und Beauskunftung
Wissen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Kein juristisches Vorwissen nötig – 4 Fragen, 60 Sekunden.
Selbstcheck starten →

Was ist E-Evidence?

Die europäische E-Evidence-Verordnung verpflichtet hunderttausende Netzbetreiber, Internet-Anbieter sowie Betreiber von Online-Shops und Plattformen, berechtigten Behörden aus der gesamten EU auf förmliche Anforderung Auskunft über Bestands- und Verkehrsdaten ihrer Kunden zu erteilen. Nach einer dreijährigen Übergangszeit gilt die Regelung ab dem 18. August 2026 europaweit verbindlich.

Bin ich verpflichtet?

Prüfen Sie in vier kurzen Schritten, ob die E-Evidence-Verordnung für Ihr Unternehmen gilt. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser – keine Daten werden gesendet.

Frage 1 von 4
Welche Art von Dienst bieten Sie an?
Frage 2 von 4
Können Nutzer in Ihrem Dienst Daten speichern oder miteinander kommunizieren?
Frage 3 von 4
Wo sind Ihre Kunden / Nutzer ansässig?
Frage 4 von 4
Haben Sie bereits Prozesse für Behördenanfragen (z. B. TKG / TKÜV)?

Dieser Selbstcheck ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich ist eine Einzelfallprüfung nach Verordnung (EU) 2023/1543.

Die Risiken sind real – und unterschätzt

Die häufigsten Fehlannahmen – und warum sie teuer werden können.

„Für kleine Unternehmen gilt das nicht."
Falsch. Die Verordnung kennt keine Größenschwelle – kein Mindest-Umsatz, keine Mindest-Nutzerzahl. Auch ein Verein mit Forum oder ein Startup ist vollständig verpflichtet.
„10 Tage sind ausreichend Zeit."
Bei Notfall-EPOC gilt: 8 Stunden – einschließlich Wochenende und Feiertage. Ohne funktionierende 24/7-Bereitschaft wird die Frist regelmäßig gerissen.
„Das Bußgeld ist überschaubar."
Bis zu 500.000 € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist. Dazu gesamtschuldnerische Haftung mit dem benannten Adressaten.

intEvidence vs. Eigenentwicklung vs. manuelle Bearbeitung

Kriterium intEvidence Eigenentwicklung Manuelle Bearbeitung
BfJ-Registrierung geführt Schritt-für-Schritt Selbst recherchieren Teilweise
e-CODEX-Anbindung Vollständig integriert Monate Entwicklung Nicht rechtssicher
8h-Notfallfrist abgedeckt 24/7-Monitoring Eigener Bereitschaftsdienst Nicht realisierbar
eIDAS-Signatur / Siegel Automatisch Eigene PKI nötig
Audit-Trail / Revisionssicher Exportierbar Eigenentwicklung
Kosten bis Livegang Ab wenige €/Monat 5–50 k€ + laufend Anwaltskosten je Anfrage
Juristisches Vorwissen nötig Keines Umfangreich Hoch

Von der Registrierung
bis zur rechtssicheren Antwort.

Sieben geführte Schritte ersetzen Rechtsabteilung, IT-Team und Bereitschaftsdienst.

00
BfJ-Registrierung
Geführter Prozess zur verpflichtenden Anmeldung beim Bundesamt für Justiz – von der Adressatenbenennung bis zur abgeschlossenen Meldung.
Pflicht bis 18.08.2026
01
EPOC empfangen & zuweisen
Anordnungen kommen automatisch via e-CODEX an. Sofortbenachrichtigung per E-Mail, SMS oder Messenger – Zuweisung an zuständige Person in Sekunden.
e-CODEX-Integration
02a
Formale Prüfung
Strukturierter Prüfprozess: Vollständigkeit, Datenkategorie, Straftatenkatalog, mögliche DSGVO-Konflikte – alles dokumentiert und nachvollziehbar.
Geführte Checkliste
02b
Optionale Anwaltsprüfung
Auf Wunsch prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt die Anordnung individuell – für maximale Rechtssicherheit bei komplexen Fällen.
Optionales Add-on
03
Fristenmanagement
10-Tage-Regelfrist und 8-Stunden-Notfallpfad werden automatisch überwacht. Proaktive Eskalation bevor die Frist zum Bußgeldrisiko wird – 24/7.
24/7-Monitoring
04
Datenauszug & Signatur
Daten werden zusammengestellt und automatisch mit qualifizierter elektronischer Signatur nach eIDAS versehen – ohne eigene PKI-Infrastruktur.
eIDAS-konform
05
Sichere Übermittlung
Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung über den gesetzlich vorgeschriebenen EU-Justizkanal (e-CODEX) – kein direkter Datentransfer außerhalb.
EU-Justizkanal
06
Audit-Trail
Jeder Schritt wird lückenlos und manipulationssicher protokolliert. Jederzeit exportierbar für interne Revisionen, DSB-Prüfungen oder Gerichtsverfahren.
Revisionssicher

Für wen ist intEvidence?

80–90 % der E-Evidence-Pflichtigen haben keine Lawful Interception (LI)-Infrastruktur. intEvidence ist genau für diese Unternehmen gebaut – unabhängig von Größe und Branche.

Neu betroffen
Online-Shops & Marktplätze
Wer Käufer-Verkäufer-Chats, Bewertungen oder Nutzerkonten mit Datenspeicherung betreibt, fällt vollständig in den Anwendungsbereich.
z. B. WooCommerce-Shops, Kleinanzeigenportale, B2B-Marktplätze
Neu betroffen
B2B-SaaS & Cloud
Die DSGVO-Auftragsverarbeiter-Rolle schützt nicht. Wenn Datenspeicherung prägender Bestandteil der Leistung ist, gilt die Verordnung.
z. B. HR-SaaS, Projektmanagementsoftware, Datenraum-Anbieter
Neu betroffen
Gaming, Dating & Community
Sobald Chat, Nutzerprofil oder Speicherung von Spielständen möglich sind – faktisch immer – greift der Anwendungsbereich.
z. B. Gaming-Plattformen, Dating-Apps, Vereinsportale, Foren
Neu betroffen
Hoster, VPN & DNS
Webhoster, Managed-Server, VPN-Anbieter und DNS-Dienste sind ausdrücklich erfasst – auch ohne klassische TK-Eigenschaft.
z. B. Webhoster, Managed-Server, VPN-Anbieter, DNS-Resolver
LI-erfahren
Regionale ISPs & VoIP
Bestehende TKG-Prozesse decken E-Evidence nicht vollständig ab. JUDEX-Anbindung, mehrsprachige Triage und kombinierte TKÜV+EPOC-Workflows ergänzen Ihr Setup.
z. B. City-Carrier, SIP-Trunking-Anbieter, regionale Netzbetreiber
Legal Representative
Legal Representatives
Verwalten Sie Mandate für mehrere ausländische Diensteanbieter in einer Oberfläche – mit vollständiger Mandantentrennung und eigenem Audit-Trail.
z. B. Kanzleien, Compliance-Dienstleister, IT-Dienstleister

Was intEvidence leistet.

Alles, was Sie für rechtskonforme E-Evidence-Bearbeitung brauchen – als schlüsselfertige SaaS-Plattform.

e-CODEX-Anbindung
Rechtssichere Verbindung zum europäischen Justizkommunikationssystem – ohne eigenen Code, ohne eigene Infrastruktur.
EPOC / EPOC-PR Formularverwaltung
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Formulare werden automatisch befüllt, geprüft und versandfertig gemacht.
Fristenmanagement & 24/7-Eskalation
Automatische Überwachung aller Fristen inkl. 8-Stunden-Notfallpfad. Proaktive Eskalation bevor das Bußgeldrisiko entsteht.
Qualifizierte eIDAS-Signatur
Jede Antwort wird automatisch mit einer rechtsgültigen qualifizierten elektronischen Signatur versehen – keine eigene PKI nötig.
BfJ-Registrierung geführt
Schritt-für-Schritt-Führung durch die ab 18. Februar 2026 verpflichtende Registrierung beim Bundesamt für Justiz.
Revisionssicherer Audit-Trail
Lückenlose, manipulationssichere Protokollierung aller Vorgänge – exportierbar für Audits, DSB und Gerichtsverfahren.
Mandantenfähigkeit
Legal Representatives verwalten alle Mandate ihrer Auftraggeber in einer Oberfläche mit klarer Trennung und vollem Überblick.
Mehrsprachigkeit & Übersetzung
Eingehende Anordnungen in jeder EU-Sprache werden übersetzt und aufbereitet – keine Fristversäumnisse durch Sprachbarrieren.
DSGVO-Konfliktprüfung
Automatische Plausibilitätsprüfung auf Formfehler, Straftatenkatalog und Konflikte mit DSGVO oder Drittstaatenrecht vor jeder Herausgabe.

Erfahrung, die zählt.

nGENn GmbH berät seit 2001 Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen im TK-Sektor und anderen digitalen Feldern. Unser Team ist in Branchenverbänden, als EU-Kommissionsexperten und in Normierungsgremien bestens vernetzt.

Klaus Landefeld
Klaus Landefeld
Geschäftsführer · Bekannte Stimme der Internet-Community (eco, DENIC)
Mathias Handsche
Mathias Handsche
Geschäftsführer · Informationssicherheit & Compliance
Ulrich Plate
Ulrich Plate
Senior Information Security Consultant
Thomas Rickert
Thomas Rickert
Managing Director rickert.law · Domainrecht, Urheber- und Markenrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht
20+
Jahre TK-Erfahrung
EU
Kommissionsexpertise
Bad Homburg
Gegründet 2001
DSGVO
EU-Datenspeicherung

Jetzt handeln –
nicht im August.

Die Übergangsfrist läuft. Wer bis zum Stichtag nicht registriert ist und keine Prozesse hat, riskiert sofortige Bußgelder.

August 2023
Verordnung in Kraft getreten
EU 2023/1543 trat in Kraft, 3-jährige Übergangsfrist begann.
18. Februar 2026
Registrierungspflicht aktiv
Ab heute müssen sich Diensteanbieter beim Bundesamt für Justiz registrieren. Für in Deutschland ansässige Anbieter: Übergangsfrist bis 18. August 2026.
März 2026
intEvidence Testphase
Start der offiziellen Testphase sobald die dezentrale EU-Plattform verfügbar ist. Testanmeldungen werden bevorzugt behandelt.
18. August 2026
Stichtag – Verordnung vollständig wirksam
Ab diesem Tag können Behörden EPOC und EPOC-PR stellen. Wer nicht bereit ist, riskiert Bußgelder bis 2 % des Jahresumsatzes.

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Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. Datenspeicherung in der EU.