Was ist E-Evidence?
Mit der europäischen E-Evidence-Verordnung werden hunderttausende von Netzbetreibern, Internet-Anbietern, aber auch jegliche Betreiber von Online-Shops oder Plattformen verpflichtet, berechtigten Stellen aus der ganzen EU nach förmlicher Aufforderung über Bestands- und Verkehrsdaten ihrer Kunden Auskunft zu geben. Nach einer Übergangszeit von drei Jahren wird die Regelung ab dem 18. August 2026 europaweit verbindlich gelten. Auf Wunsch halten wir Sie über alle relevanten rechtlichen, organisatorischen und technischen Entwicklungen rund um E-Evidence auf dem Laufenden.
Bin ich betroffen?
Prüfen Sie in vier kurzen Schritten, ob Sie unter den Anwendungsbereich der E-Evidence-Verordnung fallen. Die Auswertung erfolgt direkt in Ihrem Browser.
Bin ich von der E-Evidence-Verordnung betroffen?
Vier kurze Fragen. Die Auswertung erfolgt direkt in Ihrem Browser – es werden keine Daten übermittelt.
Schritt 0 · Mensch oder Unternehmen
Prüfen Sie Ihre Zugehörigkeit zum Anwendungsbereich als natürliche Person oder für ein Unternehmen?
Schritt 1 · Branche
Gehören Sie / Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung einer der folgenden Branchen an?
Schritt 2 · Einzelne Dienste
Bietet Ihr Unternehmen öffentlich zugängliche, mit individuellen Zugangsdaten versehene Nutzerkonten an, bei denen die Speicherung von Daten (auch z. B. Bilder, Videos, Audiodateien) möglich ist?
Bitte auch antworten, wenn Sie nicht zu den vorgenannten Branchen zählen.
Schritt 3 · National / International
Werden die genannten Dienste von Ihnen nur national oder auch außerhalb Deutschlands angeboten oder können unabhängig davon international genutzt werden?
Sie sind im Anwendungsbereich der E-Evidence-Verordnung.
Auf Basis Ihrer Antworten unterliegen Sie unmittelbar der E-Evidence-Verordnung. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den organisatorischen und technischen Anforderungen vertraut zu machen.
Sie sind voraussichtlich nicht unmittelbar betroffen.
Auf Basis Ihrer Antworten fallen Sie nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich der E-Evidence-Verordnung. Eine rechtliche Einzelfallprüfung kann dennoch sinnvoll sein.
Ihre Antworten
Diese Selbsteinschätzung ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich ist die Einzelfallprüfung anhand der Verordnung (EU) 2023/1543.
Status & Timeline
Wir haben bereits eine Lösung aufgebaut und werden die ersten Tests ab März durchführen, sobald die dezentrale europäische E-Evidence-Lösung verfügbar ist. Tragen Sie sich ein, um sofort informiert zu werden, wenn die Testphase startet
Bleiben Sie auf dem Laufenden
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